Seit der 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung (BaustellV.) ist auf Baustellen ab einer bestimmten Größe die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators verpflichtend vorgeschrieben.
Aufgabe des SiGeKo ist es, dafür zu sorgen, daß auf der Baustelle und bei nachgelagerten Arbeiten und Revisionen die Sicherheit aller am Bau Beteiligten gewährleistet ist.
Hierzu sind umfangreiche Maßnahmen und Aufgaben insbesondere in der Planungsphase und in der Ausführungsphase zu treffen und zu erfüllen:
- Betreuung der Planung im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte
- Erstellung der Baustellenordnung und eines SiGe-Plans
- Einweisung der tätigen Firmen
- Baustellenbegehungen und Protokollierung
- Konfliktmanagement
- u. v. m.
Auch in diesem interessanten Tätigkeitsfeld des Baugewerbes sind wir gerne tätig und dürfen Ihnen in den Untermenüs eineige Referenzen nennen.